Bild: © DJ Scharff

Reiten im Wald nur auf gekennzeichneten Wegen

Die Stadtverwaltung teilt mit: 

 

Mit Allgemeinverfügung vom 20. Dezember 2017 hat die Stadt Hagen geregelt, dass das Reiten im Wald seit dem 1. Januar 2018 im Hagener Stadtgebiet ausschließlich auf den dafür gekennzeichneten Reitwegen zulässig ist. Das Erfordernis einer Regelung ergibt sich aus dem Landesnaturschutzgesetz, welches im November 2016 in Kraft getreten ist.

Die Allgemeinverfügung wurde nach Anhörung des Naturschutzbeirates, der Waldbesitzer- und Reiterverbände sowie im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW erlassen. Mit der Allgemeinverfügung knüpft die Stadt Hagen an die seit 1983 in der Stadt bewährt praktizierte Reitwegeregelung an.

Im Zusammenwirken mit den Forstbehörden, den Gemeinden, den Waldbesitzern und den Reiterverbänden wird die Stadt Hagen ferner fortlaufend dem gesetzlichen Auftrag nachkommen, für ein ausreichendes und geeignetes Reitwegenetz zu sorgen.