Rathaus Hohenlimburg Bild: © DJSCHARFF

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2018/2019

Nach § 35 I des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 in der zurzeit gültigen Fassung werden am 1. August 2018 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum Beginn des 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Nach § 35 I des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 in der zurzeit gültigen Fassung werden am 1. August 2018 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum Beginn des 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Kinder, die in der Zeit ab dem 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Die Eltern melden ihre schulpflichtigen Kinder bei einer Grundschule ihrer Wahl an. Bei der Anmeldung sind die Kinder persönlich vorzustellen. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Die Übernahme der Schülerfahrkosten ist grundsätzlich nur zur nächst gelegenen Schule möglich.

Für die Anmeldung der zum 1. August 2018 schulpflichtig werdenden Kinder bzw. für die auf Antragstellung vorzeitig einzuschulenden Kinder sind folgende Termine vorgesehen:

Montag, 13. November 2017, von 10 bis 12.30 Uhr

Dienstag, 14. November 2017, von 10 bis 12.30 Uhr und von 16 bis 18 Uhr

Mittwoch, 15. November 2017, von 10 bis 12.30 Uhr

Donnerstag, 16. November 2017, von 10 bis 12.30 Uhr.

Bei der Anmeldung und Vorstellung des Kindes sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes sowie das Einladungsschreiben des Fachbereichs Bildung einschließlich der beigefügten Anmeldevordrucke vorzulegen.

Für die Anmeldung an einer Katholischen Bekenntnisschule ist zu beachten, dass ein Kind dort nur aufgenommen werden darf, wenn es entweder dem katholischen Bekenntnis angehört oder dem katholischen Bekenntnis nicht angehört, die Eltern aber übereinstimmend durch eine gemeinsame schriftliche Erklärung wünschen, dass das Kind nach den Grundsätzen des katholischen Bekenntnisses unterrichtet und erzogen wird.

Die Anmeldungen werden von den Schulleiterinnen und Schulleitern der folgenden Grundschulen entgegengenommen.

Gemeinschaftsgrundschulen

• Friedrich-Harkort, Twittingstraße 23 a, 58135 Hagen, Telefon 400411

• Geweke, Ennepeufer 5, 58135 Hagen, Telefon 4732280 (zusätzliche Klassen: Büddingstraße 49)

• Hestert, Schlesierstraße 36, 58135 Hagen, Telefon 41983

• Kipper, Gabelsbergerstraße 50, 58135 Hagen, Telefon 403584

• Kuhlerkamp, Heinrichstraße 31, 58089 Hagen, Telefon 330262

• Astrid-Lindgren, Selbecker Straße 55, 58091 Hagen, Telefon 77110 (zusätzliche Klassen: Delsterner Straße 59)

• Volmetal, Ribbertstraße 60, 58091 Hagen, Telefon 02337/1635

• Boloh, Weizenkamp 3, 58093 Hagen, Telefon 384198-0

• Emil-Schumacher, Siemensstraße 10, 58089 Hagen, Telefon 334027

• Emst, Karl-Ernst-Osthaus-Straße 60, 58093 Hagen, Telefon 358321

• Erwin-Hegemann, Fraunhoferstraße 5, 58097 Hagen, Telefon 87600

• Funckepark, Funckestraße 33, 58097 Hagen, Telefon 87788

• Goldberg (Grundschulverbund mit dem Teilstandort Franzstraße), Schulstraße 9-11, 58095 Hagen, Telefon 24529

• Henry-van-de-Velde, Blücherstraße 22, 58095 Hagen, Telefon 367358-0

• Janusz-Korczak, Grünstraße 4, 58095 Hagen, Telefon 338721

• Karl-Ernst-Osthaus (mit Filiale Halden), Lützowstraße 121, 58095 Hagen, Telefon 375769-0

• Freiherr-vom-Stein (Grundschulverbund mit dem katholischen Teilstandort Liebfrauen), Lindenstraße 16 a, 58089 Hagen, Telefon 305346

• Gebrüder-Grimm, Schillerstraße 23, 58089 Hagen, Telefon 25402

• Helfe, Helfer Straße 76, 58099 Hagen, Telefon 61776

• Hermann-Löns, Overbergstraße 39, 58099 Hagen, Telefon 61684

• Vincke, Schwerter Straße 170, 58099 Hagen, Telefon 65323

• Berchum/Garenfeld, Auf dem Blumenkampe 3, 58093 Hagen, Telefon 02334/53522

• Heideschule Hohenlimburg, Heideschulweg 12, 58119 Hagen, Telefon 02334/42440

• Im Kley (Grundschulverbund mit dem Teilstandort Reh), Kiebitzweg 6, 58119 Hagen, Telefon 02334/808168-0;

 

Katholische Bekenntnisschulen

• Goethe, Kirchstraße 9, 58099 Hagen, Telefon 396037-0

• Meinolf, Stadionstraße 22, 58097 Hagen, Telefon 880203

• Overberg, Overbergstraße 37, 58099 Hagen, Telefon 61451

• Wesselbach, Neuer Schloßweg 15, 58119 Hagen, Telefon 02334/445662-0

 

Für weitere Informationen stehen die Schulleitungen der Grundschulen unter den genannten Rufnummern sowie der Fachbereich Bildung, Fachdienst Lehrer- und Schülerangelegenheiten, unter der Rufnummer 02331/207-2793 zur Verfügung.

Es wird weiter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Anmeldung bei einer Grundschule noch keine Aufnahme an dieser Schule erfolgt ist. Über die Aufnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Eltern erhalten danach eine gesonderte Aufnahmebestätigung durch die Schule.

Bei Kindern, die bereits im Vorjahr vorzeitig eingeschult wurden, bittet der Fachbereich Bildung um schriftliche oder telefonische Benachrichtigung, damit diese Kinder aus der Liste der schulpflichtigen Kinder 2018/2019 herausgenommen werden können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Eltern nach § 41 I SchulG zur Anmeldung ihrer schulpflichtig werdenden Kinder verpflichtet sind. Eine Zuwiderhandlung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden (§ 126 SchulG). Außerdem können in diesem Zusammenhang Zwangsgelder angedroht und festgesetzt werden (§ 41 V SchulG).

 

Unter Verwendung einer Pressemeldung der Stadt Hagen