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Update – Unfallgefahr Brücke Langenkamp Str. – 0890/2017

Die Bezirksvertretung fordert die Stadtverwaltung auf, die Situation auf den Gehwegen der Brücke Langenkampstr. zu entschärfen, da sie eine Unfallgefahr darstellt

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung fordert die Stadtverwaltung auf, die Situation auf den Gehwegen der Brücke Langenkampstr. zu entschärfen, da sie eine Unfallgefahr darstellt

Begründung:

Wie auf den Bildern zu sehen, gibt es auf der Brücke an beiden Seiten Metallteile die dort eingelassen sind. Während das Teil an der Einmündung Untere Isenbergstr. keine Gefahr darstellt,

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erweist sich das Teil an der anderen Seite der Brücke für Rollstuhlfahrer als äußert gefährlich.

Wie zu sehen gibt es hier Vertiefungen von 2 cm und eine Breite von 8 -9 cm.

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Zudem ist die Metallseite im Gegensatz zum Beton nicht angeschrägt. Wir bitten um Prüfung und entsprechende bauliche Maßnahmen.

 

Update am 18.10.2017

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Update am 12.11.2017

 

Zum o. g. -Beschluss wird wie folgt Stellung genommen:
Die auf den Bildern zu erkennenden Riffelblechabdeckungen gehören zu den Brückenübergangskonstruktionen im Bereich der Gehwege/Kappenkonstruktionen. Diese überspannen den Spalt von den Brückenwiderlagern zum Brückenüberbau. Der Brückenüberbau ist lagemäßig ständig in Bewegung, sodass für das Riffelblech (Abdeckblech) ein ausreichender Bewegungsspielraum im Betonbereich _vorhanden sein muss.

Im Bereich der Einmündung Isenbergstraße befinden sich bei der Brücke die „festen Lager“, somit bewegt sich an dieser Stelle die Brücke nur minimal, sodass die Fuge zwischen Beton und Riffelblech minimal gehalten werden kann. Die Längenänderungen/Bewegungen der Brücke finden auf der anderen Seite der -Brücke statt, so dass hier ein ausreichender Spalt zwischen dem Riffelblech und der Betonkannte vorhanden sein muss.

Die Ausführung dieser Übergangskonstruktion einschließlich der Riffelblechabdeckung entspricht den gültigen technischen Regelwerken.

 

 

Wir bleiben dran…