(Antrag zurückgezogen) Breitband-Infastruktur für die Bereiche Tiefendorf/Berchum und Hohenlimburg – 0583/2017

Beschlussvorschlag zur Vorlage in der BV am 28.06.2017

Beschlussvorschlag zur Vorlage in der BV am 28.06.2017

Wir beziehen uns auf den Artikel „Stadt Hagen: „2018 können die Kabel liegen“ in der Westfalenpost vom 02.06.2017 und die darin zitierten Aussagen des Geschäftsführers Herrn Ellinghaus von der HAGENagentur: „Diese Prioritätenliste werden nicht wir entscheiden“

Die Verwaltung wird um Aufklärung in Sachen „Prioritätenliste“ gebeten und herbei sollen folgende Fragen unbedingt beantwortet werden:

1) Ist die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Prioritätenliste im Rahmen einer mit Bundes- und/oder Landesmitteln geförderten Breitbandausbaumaßnahme bereits geprüft worden?

2) Welche Auswahlkriterien werden hier zugrunde gelegt?

3) Wer genau wird, wann, wie und wo über diese Liste entscheiden?

4) Inwieweit sind die betroffenen Bürger / Firmen in die Entscheidung eingebunden?

5) Wie wird sichergestellt, dass die Gebiete wie zum Beispiel Berchum / Tiefendorf die bereits schon längst über andere bereitstehende Fördertöpfe (ELER) hätten ausgebaut werden können, diesmal vorrangig, somit mit an erster Stelle stehen, da hier zum Teil bis heute überhaupt kein Breitband verfügbar ist, bzw. durch eigene Ausbaupläne der Telekom dann von einer Zweiklassen- zu einer Dreiklassengesellschaft werden, ( VDSL / DSL / Gar kein Zugang).

 

Beschlußvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert die derzeit zwischen 0 und 2000 kBit/s versorgten roten Bereiche in Berchum / Tiefendorf / Unterberchum sowie den Bereich Obernahmer (Werk 4) in der Prioritätenliste, so sie rechtlich überhaupt zulässig ist, mit an die erste Stelle zu setzen, da dort bis heute gar kein oder kein ausreichender Breitbandzugang für die Bürger / Gewerbetreibenden / Landwirte vorhanden ist und hier jetzt schnellstens eine bezahlbare Grundversorgung per Kabel geschaffen werden muss.

Ergebnis:

Die HAGENagentur hat die Fragen ausreichend beantwortet daraufhin wurde der Antrag zurückgezogen, da die Prioliste bei einer Bundesförderung nicht zum Einsatz kommt